AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufträge in Motion-, Web- und Grafikdesign von Martin Neumann, Sonneberger Str. 22, 90491 Nürnberg (im Folgenden „Designer“), für Unternehmer.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Gestaltung, Animation, Film, Webdesign und Webentwicklung zwischen dem Designer und seinen Auftraggebern.
(2) Der Designer arbeitet ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Auftraggeber, dass er den Vertrag für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit schließt.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn der Designer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, soweit er ihnen in Textform zustimmt.
(4) Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge: individuelle Vereinbarungen, das Angebot mit Leistungsbeschreibung, diese Bedingungen, das Gesetz.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Grundlage jedes Auftrags ist ein Angebot in Textform mit Leistungsbeschreibung, Umfang, Zeitplan und Preis. Der Designer ist 30 Tage an sein Angebot gebunden, sofern es keine andere Frist nennt.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt, etwa per E-Mail. Eine Annahme mit Abweichungen gilt als neues Angebot.
(3) Kostenschätzungen, Präsentationen und mündliche Auskünfte sind keine Angebote und legen keine Beschaffenheit fest, soweit sie nicht in das Angebot übernommen werden. Diese Website ist kein Shop.
3. Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Gestaltung, Animation, Filme und Websites erbringt der Designer als Werkleistung, Beratung, Wartung und Betreuung als Dienstleistung, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
(2) Im Rahmen des Auftrags hat der Designer gestalterische Freiheit. Geschmack und künstlerische Ausführung sind kein Mangel, solange die Arbeit der Leistungsbeschreibung entspricht.
(3) Enthalten sind die im Angebot genannten Korrekturschleifen, ohne Angabe zwei je Entwurf. Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
(4) Der Designer darf qualifizierte Dritte einsetzen. Er bleibt für ihre Leistungen verantwortlich und verschafft sich die Rechte, die er dem Auftraggeber einräumt.
(5) Der Designer nutzt auch KI-gestützte Werkzeuge, etwa für Musik, Bildvarianten oder Code, und prüft deren Ergebnisse, bevor er sie liefert. Vertrauliche Unterlagen des Auftraggebers gibt er nur in Werkzeuge ein, deren Anbieter das Training mit diesen Inhalten vertraglich ausschließt.
(6) Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder später in Textform ausdrücklich so bezeichnet sind.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt Texte, Bilder, Logos, Zugänge und Informationen rechtzeitig in gängigen Formaten bereit, benennt eine Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis und gibt Rückmeldungen zu Entwürfen innerhalb der im Angebot genannten Frist, sonst innerhalb von 5 Werktagen.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er die Materialien, die er bereitstellt, für den Auftrag nutzen darf, und stellt den Designer von Ansprüchen Dritter frei, die aus diesen Materialien entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Verzögert sich eine Mitwirkung, verschieben sich abhängige Termine um die Dauer der Verzögerung und eine angemessene Anlaufzeit. Mehraufwand vergütet der Auftraggeber nach Aufwand. Die Rechte des Designers aus §§ 642 und 643 BGB bleiben unberührt.
5. Änderungen
Änderungswünsche, die über das Angebot hinausgehen, richtet der Auftraggeber in Textform an den Designer. Der Designer nennt Auswirkungen auf Preis und Termine; verbindlich wird die Änderung erst, wenn beide sie in Textform vereinbaren. Abgerechnet wird nach dem Stundensatz aus dem Angebot, ohne Angabe nach dem üblichen.
6. Abnahme
(1) Der Designer zeigt die Fertigstellung in Textform an und stellt die Arbeit bereit. Der Auftraggeber prüft sie innerhalb von 10 Werktagen und erklärt die Abnahme oder nennt in Textform die Mängel, die er sieht.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden; sie werden mit angemessener Frist behoben.
(3) Die Arbeit gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels zurückweist (§ 640 Abs. 2 BGB) oder wenn er sie veröffentlicht oder geschäftlich nutzt. Auf diese Folge weist der Designer in der Fertigstellungsanzeige hin.
(4) In sich abgeschlossene Teile, etwa ein Logo vor der Website, können einzeln abgenommen werden.
7. Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die Preise des Angebots. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist der Designer keine Umsatzsteuer aus. Entfällt diese Regelung, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer zu den vereinbarten Preisen hinzu.
(2) Bei Aufträgen ab 1.000 € ist eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig, der Rest nach Abnahme. Bei längeren Aufträgen kann der Designer für erbrachte Teilleistungen Abschläge verlangen (§ 632a BGB).
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Geschäfte zwischen Unternehmern und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
(4) Fremdkosten wie Lizenzen für Schriften, Bilder, Musik, Software oder Hosting sowie Reisekosten werden nach vorheriger Absprache gesondert berechnet.
(5) Gegen Forderungen des Designers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8. Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den abgenommenen Arbeiten. Ist nichts vereinbart, erhält er das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Arbeiten für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
(2) Bearbeitungen, Nutzungen über den vereinbarten Zweck hinaus und die Weitergabe der Rechte an Dritte bedürfen der Zustimmung des Designers in Textform.
(3) Entwürfe, nicht gewählte Varianten, Projekt- und Quelldateien bleiben beim Designer, sofern ihre Herausgabe nicht vereinbart ist.
(4) Für Material Dritter, etwa Schriften, Fotos, Musik oder Open-Source-Software, gelten deren Lizenzbedingungen. Lizenzen, die auf den Auftraggeber lauten müssen, erwirbt er selbst; der Designer weist darauf hin.
(5) Mit KI-Werkzeugen erzeugte Bestandteile sind nach geltendem Recht nicht in jedem Fall urheberrechtlich geschützt. An ihnen räumt der Designer Rechte ein, soweit sie bestehen; er setzt nur Werkzeuge ein, deren Bedingungen die kommerzielle Nutzung erlauben.
(6) Der Designer darf die Arbeiten nach Veröffentlichung in seinem Portfolio und in der Eigenwerbung zeigen und wird, wo üblich, als Urheber genannt. Ist Vertraulichkeit vereinbart, gilt das erst nach Freigabe durch den Auftraggeber.
9. Websites und Software
(1) Websites und Apps funktionieren in den bei Abnahme aktuellen Versionen der gängigen Browser und Betriebssysteme. Hosting, Domains, Wartung, Sicherheitsupdates und Datensicherung nach der Abnahme sind nur enthalten, wenn das Angebot sie nennt.
(2) Für Inhalte, die der Auftraggeber selbst einpflegt, und für Leistungen und Ausfälle von Drittanbietern ist der Designer nicht verantwortlich.
(3) Die rechtliche Prüfung der Arbeiten, etwa auf Marken-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrecht, sowie Impressum, Datenschutzerklärung und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Barrierefreiheit gehören nicht zum Auftrag, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich enthält. Barrierefreie Gestaltung setzt der Designer im vereinbarten Umfang um.
10. Mängel
(1) Bei Mängeln bessert der Designer nach seiner Wahl nach oder liefert neu. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten.
(2) Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach der Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei einer Garantie; dort gelten die gesetzlichen Fristen.
11. Haftung
(1) Der Designer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen einer Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht und auf die der Auftraggeber vertrauen darf, und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Für den Verlust von Daten haftet er nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
12. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, die sie im Auftrag erhalten, vertraulich und nutzen sie nur für den Auftrag. Das gilt über das Vertragsende hinaus und nicht für Informationen, die ohnehin öffentlich sind oder herausgegeben werden müssen.
13. Kündigung
(1) Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung, erhält der Designer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB). Bis dahin erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten werden in jedem Fall bezahlt.
(2) Dienstleistungen mit Laufzeit, etwa Wartung, können mit der Frist aus dem Angebot gekündigt werden, ohne Angabe mit einem Monat zum Monatsende. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Nürnberg. Der Designer darf auch am Sitz des Auftraggebers klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: Oktober 2026